Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst alle wichtigen Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Wahl des Namens des Kindes
- Anmeldung in Kita oder Schule
- Wahl der Schule
- Wahl des Aufenthaltsortes des Kindes
- medizinische Eingriffe mit der Gefahr von erheblichen Komplikationen (Operationen oder sonstige schwerere Erkrankungen).
Wenn die leiblichen Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind und nicht eindeutig erklärt haben, dass gemeinsam für das Kind gesorgt werden soll, liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Wenn die Eltern verheiratet sind, liegt es bei beiden Elternteilen. Bei der Klärung des Sorgerechts können Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt beraten lassen. Diese Beratung bieten auch freie Träger der Jugendhilfe, etwa kirchliche oder gemeinnützige Einrichtungen, an.
Was passiert bei einer Trennung mit dem Sorgerecht?
Wenn Sie sich vor einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil geteilt haben, sieht die Gesetzgebung vor, dass auch nach der Trennung beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie müssten weiterhin alle wichtigen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden.
Im Idealfall funktioniert das, aber oft genug gibt es Konflikte oder die Trennung ist nicht einvernehmlich. Wenn Sie für sich entschieden haben, dass eine Trennung das Richtige ist, aber befürchten, es könnte Probleme mit dem anderen Elternteil bei der Regelung der elterlichen Sorge geben, gehen Sie zunächst zu einer Beratungsstelle und zu einer Anwaltskanzlei. Wenn die Kosten für einen Rechtsprozess zu hoch sind, können Sie Prozesskostenbeihilfe beantragen. In der Anwaltskanzlei können Sie sich rechtlich absichern, die Beratungsstelle berät Sie zu rechtlichen Grauzonen und unterstützt Sie mental.
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