Ergänzende Kinderbetreuung

Berliner Grundschulen im Ganztagsbetrieb

Alle Berliner Grundschulen sind ganztägig in Betrieb. Dies gilt auch für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Im Ganztagsbetrieb sind Bildung, soziales Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung miteinander verzahnt und ermöglichen so eine individuelle Förderung der Kinder. Anstelle der früheren Hortbetreuung stehen heute die sogenannten ergänzenden schulischen Betreuungsangebote.

Offene Ganztagsgrundschulen
Verlässliche Betreuung der Kinder von 07:00 – 13:30 Uhr. Ergänzend können Eltern Betreuungszeiten am frühen Morgen ab 06:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung beantragen. 

Gebundene Ganztagsgrundschulen
Unterrichtszeiten und betreute Freizeitaktivitäten wechseln sich in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr ab. Darüber hinaus kann Betreuung ab 06:00 Uhr – 18:00 Uhr und in den Ferien beantragt werden. Betreuungszeiten außerhalb der gebundenen und offenen Ganztagsgrundschule sind einkommensabhängig kostenpflichtig!

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule ist mit der Anmeldung zum Schulbesuch in jedem Fall zu beantragen.

Dabei ist zu beachten, dass das Kita-Jahr am 31.07.2020 endet, und die Hortbetreuung somit am 01.08.2020 beginnt. Die Anmeldung kann auch nach der Einschulung des Kindes erfolgen, aber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Die Formulare gibt es in der Schule oder online. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter, das über den Betreuungsumfang entscheidet.

Seit August 2019 ist für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2, die den Hort in der Kernzeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr besuchen, kein Bedarfsnachweis mehr notwendig. Nur der Bedarf über die Kernzeit hinaus muss weiterhin nachgewiesen werden. Für die 5. und 6. Klasse muss die ergänzende Betreuung bei Bedarf erneut beantragt werden.

Ein Antrag auf eine gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs, beispielsweise wenn sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht, kann jederzeit gestellt werden. Hierfür werden die Vordrucke wie zur Erstanmeldung genutzt. Soll der Betreuungsumfang reduziert werden, genügt ein formloser Antrag bis zum 15. des Monats. Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemonat.

Von der 1. bis zur 4. Klasse ist in der ergänzenden Betreuung auch eine Betreuung während der Ferien enthalten. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 muss eine Betreuung zu Ferienzeiten gesondert beantragt werden. Dafür ist eine schriftliche Stellungnahme der Schulleitung erforderlich.

Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der ergänzenden Betreuung ist einheitlich geregelt. Die Kosten setzen sich aus dem Betreuungsanteil und einem Kostenanteil für die Verpflegung zusammen. Die Kostenbeteiligung für die Betreuung richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Zeitumfang des Bedarfes und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen, zum Beispiel nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren. Seit August 2019 ist der Hortbesuch für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 kostenlos. Seit 2023 ist auch der Hortbesuch für die Jahrgangsstufe 3 kostenfrei.
Wichtig: Eltern müssen aber trotzdem bei der Schule einen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung stellen.

Seit August 2019 ist das Mittagessen für alle Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Wichtig: Dafür muss mit dem Caterer der Schule ein Vertrag abgeschlossen sein. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig in der Schule Ihres Kindes über das Anmeldeverfahren.

Weitere Informationen:
Familienbüro Lichtenberg
Große-Leege-Straße 103 · 13055 Berlin
☎ 030 902967080
info@familienbuero-lichtenberg.de
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