BAföG-Kinderzuschlag

Auszubildende und Studierende, die BAföG beziehen und mindestens ein Kind haben, erhalten ab dem Wintersemester 2022/23 pauschal einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 €. Der Anspruch besteht bei eigenen oder adoptierten Kindern unter 14 Jahren, die im eigenen Haushalt leben. Der Zuschlag muss gesondert beantragt werden und nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zum BAföG und zum Zuschlag finden Sie hier.