Beistandschaft
Beim Jugendamt kann schriftlich eine Beistandschaft beantragt werden, die bei der amtlichen Vaterschaftsfeststellung und beim Durchsetzen von Unterhaltsansprüchen unterstützt. Die Beistandschaft kann bereits mit der Geburt des Kindes beantragt werden und jederzeit gekündigt werden. Ansonsten endet sie mit der Volljährigkeit des Kindes.
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