Kostenbefreiung für den Hort ab 3. Klasse

Seit dem Jahr 2019 ist die Hortbetreuung der Klassenstufen 1-2 für die Eltern kostenfrei. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden die Eltern nun auch von der Kostenpflicht für die Hortbetreuung ihrer Kinder in der dritten Klassen befreit. Damit entstehen für die Eltern keine Kosten für die Hortbetreuung der Schüler*innen der 1.-3. Klasse.

Einen Antrag auf Hortbetreuung für ihr Kind erhalten Sie entweder von der Schule oder im Familienbüro Lichtenberg.